- - In der Regel handelt es sich bei den Kindern um Waisen oder Halbwaisen. Bei Letzteren muss der verbleibende Elternteil über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen oder nachweislich arbeitsunfähig, so zum Beispiel durch Krankheit, sein. - Die Kinder müssen aus den untersten Schichten Indiens stammen, den Scheduled Castes und Scheduled Tribes (früher unter dem Namen "Unberührbare" bekannt), und in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen. - In besonderen Fällen nehmen wir auch Kinder mit einem physischen Handicap auf.
- Die Kinder müssen zwischen 6 und 16, im Schulalter, sein. - Die Mädchen und Jungen müssen die Möglichkeit haben, bei ihren verwandten Familien unterzukommen. - Sie dürfen bis zum Ende der Schulzeit (16 Jahre) nicht heiraten oder verheiratet werden.
Die Patenschaft kann persönlich oder unpersönlich gestaltet werden. Bei der unpersönlichen Patenschaft hat der Pate keinen Kontakt zum Kind. Bei der persönlichen Form wird das Patenkind persönlich ausgewählt, wobei der Pate regelmäßig über dessen Entwicklung informiert wird. Er kann...: - auf Wunsch sein Patenkind aussuchen und ihm schreiben. Die Korrespondenz erfolgt, wenn möglich, auf Englisch oder Deutsch. GandhiCare organisiert die Übersetzungen aus dem Telegu wird bei einem Brief des Kindes an den Paten von der Organisation aus dem Telegu ins Englische übersetzt. - sein Patenkind besuchen. GeandhiCare organisiert jedes Jahr eine Reise nach Indien, bei der die Möglichkeit besteht, das Patenkind zu besuchen. Das Einladen des Patenkindes nach Europa ist dagegen nicht erwünscht, der Kulturschock wäre zu gross. Besteht der Kontakt nach dem 18. Geburtstag, so spricht auch nichts dagegen. Die Patenschaft kann jährlich und ohne Voranmeldung gekündigt werden.
- Je nach Alter erhält das Kind zwischen 150 und 450 CHF/EUR pro Jahr. (Die Höhe der Unterstützung seitens des Paten wird allerdings nicht automatisch angepasst. Jede Änderung muss von ihm ausgelöst werden.) In diesem Betrag ist auch die Verpflegung des Kindes enthalten.
- Der Pate kann seinen Beitrag unabhängig vom Kind bzw. Kindern selbst selber festlegen. Kündigt ein Pate, so wird das Kind von der Organisation weiterhin unterstützt und erhält vielleicht einen neuen Paten.
- Unternehmen und Stiftungen können Patenschaften für 25 oder 50 Kinder übernehmen, wobei sich die finanzielle Hilfe dann auf 7'000 bis 15'000 CHF/EUR beläuft.
- Die Patenschaft kann jährlich und ohne Frist gekündigt werden.

GandhiCare ist das fruchtbare und positive Ergebnis einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz und setzt sich aus dem Gandhi-Club Deutschland e.V. (gegründet 2006) und der Stiftung Gandhi Hilfswerk Schweiz (gegründet 2008) zusammen.
Beide Organisationen haben identische Ziele und Visionen. Sie wechseln sich bei einzelnen Projekten in der Führungsverantwortung ab.
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