Mit Ihrer Hilfe ermöglichen Sie den Schulbesuch
Hintergrund

Elternlose Kinder haben in Indien kaum eine Chance auf eine gesicherte Existenz. Die Mädchen leben in der Regel bei Verwandten, bis sie im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren an andere Familien abgegeben werden. Meistens herrscht auch hier große Armut, und so muss das Kind für seinen Lebensunterhalt hart arbeiten. An den Besuch einer Schule ist nicht zu denken, das Kind bleibt Analphabetin und damit von aktivem Mitwirken in einer Dorfgemeinschaft oder sozialen Aufstieg ausgeschlossen. Die Heirat mit einem Mann ist der einzige Weg, den eine junge Frau gehen kann und oftmals gehen muss.


Die Situation bei den Jungen erweist sich als ebenso bedrückend. Sterben die Eltern, müssen sie oft nicht einmal zehnjährig den Familienclan verlassen. Sie landen als Bettler auf der Straße oder verdingen sich als billige Arbeitssklaven. Mit dem Programm Patenschaft kümmert sich GandhiCare um diese Kinder. Es werden die Kosten des Schulbesuchs und die Verpflegung bezahlt, allerdings müssen klare Regeln und Kriterien eingehalten werden.


Eine Patenschaft übernehmen

Ein Patenkind erhält je nach Alter und den im Einzelfall vorherrschenden Rahmenbedingungen zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr. Im Laufe der Zeit steigende Kosten werden nicht automatisch auf die Paten übertragen, eine Anpassung Ihres gewählten Beitrags können ausschließlich Sie selbst auslösen.


Um möglichst vielen Personen die Möglichkeit zu geben einfach und unkompliziert zu helfen, bieten wir drei verschiedene Patenschaftsmodelle an:


Patenschaft Mini

Sie unterstützen ein Patenkind mit einem monatlichen Betrag von 10 CHF/EUR.

Sollten wir für Ihr Patenkind einen höheren finanziellen Bedarf feststellen, übernimmt GandhiCare den Differenzbetrag. Diese Zahlungen leisten wir aus unserem Topf der nicht zweckgebundenen Spenden.


Patenschaft Maxi

Sie unterstützen ein Patenkind mit einem monatlichen Betrag von 20 CHF/EUR.

Dies entspricht im Durchschnitt dem finanziellen Bedarf eines Patenkindes. Eine mögliche Unterdeckung wird van GandhiCare ausgeglichen, sollte es einen Überschuss geben, werden wir damit zusätzliche Anschaffungen mitfinanzieren, die aber immer auch Ihrem Patenkind zugute kommen.


Patenschaft Plus

Sie unterstützen ein Patenkind mit einem monatlichen Betrag von 30 CHF/EUR.

Durch diese Summe sind alle für Ihr Patenkind anfallenden Kosten gedeckt. Mit dem Teil Ihres Beitrags, der die direkten Kosten übersteigt, finanzieren wir Anschaffungen, die in der Schul- oder Klassengemeinschaft Ihres Patenkindes anfallen. Es werden keine Projekte querfinanziert, die nicht wenigstens mittelbar mit den Bedürfnissen Ihres Schützlings in Verbindung stehen.

Alle Details als PDF >>

Patenschaft beantragen >>


Das ist uns wichtig

Ein paar Dinge möchten wir im Vorfeld noch ansprechen, weil sie uns sehr am Herzen liegen. Wenn Sie sich auch bei anderen Organisationen über Patenschaften informiert haben, erwarten Sie jetzt sicherlich, dass wir Ihnen schildern, wie Sie mit Ihrem Patenkind per Brief in Kontakt treten, ihm persönliche Geschenke schicken können und auch, bis wann Sie Ihr Patenkind aus unseren Vorschlägen auswählen können. Wir haben uns ganz bewusst dagegen entschieden, diese Möglichkeiten anzubieten und erklären Ihnen auch sehr gerne warum.


Eines unserer großen Ziele ist es, den Kostenanteil für Verwaltung und Organisation so klein wie möglich zu halten. Das Geld, mit dem Sie bedürftigen Kindern helfen möchten, soll auch genau dort ankommen – bei den Kindern!


Ein Brief, den Sie Ihrem Patenkind schreiben, muss vom Englischen ins Telugu der Einheimischen übersetzt werden, die Antwort entsprechend umgekehrt. Ein Geschenk, das Sie Ihrem Kind machen, verursacht Transportkosten und auch Formalitäten, die ebenso Zeit und Geld verschlingen. Für uns mögen es keine nennenswerten Beträge sein, die dadurch anfallen, in Indien könne wir damit schon sehr viel bewirken.


Was hat das damit zu tun, dass Sie sich Ihr Kind gerne aussuchen möchten? Nichts. Hier bitten wir um Ihr Vertrauen. Das Vertrauen, dass wir durch unsere Arbeit vor Ort einen sehr genauen Überblick haben, welches Kind Ihre Unterstützung am nötigsten hat. Auch wenn es sich vielleicht nicht um das Kind mit den größten Augen handelt ...


Sie bekommen aber selbstverständlich regelmäßige Informationen über Ihr Patenkind. Wir berichten Ihnen über die schulischen Leistungen, den Gesundheitszustand und die allgemeine Entwicklung in der Familie und im Dorf.


Hintergrund

Elternlose Kinder haben in Indien kaum eine Chance auf eine gesicherte Existenz. Die Mädchen leben in der Regel bei Verwandten, bis sie im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren an andere Familien abgegeben werden. Meistens herrscht auch hier große Armut, und so muss das Kind für seinen Lebensunterhalt hart arbeiten. An den Besuch einer Schule ist nicht zu denken, das Kind bleibt Analphabetin und damit von aktivem Mitwirken in einer Dorfgemeinschaft oder sozialen Aufstieg ausgeschlossen. Die Heirat mit einem Mann ist der einzige Weg, den eine junge Frau gehen kann und oftmals gehen muss.


Die Situation bei den Jungen erweist sich als ebenso bedrückend. Sterben die Eltern, müssen sie oft nicht einmal zehnjährig den Familienclan verlassen. Sie landen als Bettler auf der Straße oder verdingen sich als billige Arbeitssklaven. Mit dem Programm Patenschaft kümmert sich GandhiCare um diese Kinder. Es werden die Kosten des Schulbesuchs und die Verpflegung bezahlt, allerdings müssen klare Regeln und Kriterien eingehalten werden.


Kriterien zur Aufnahme ins Programm
  • - In der Regel handelt es sich bei den Kindern um Waisen oder Halbwaisen. Bei Letzteren muss der verbleibende Elternteil über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen oder nachweislich arbeitsunfähig, so zum Beispiel durch Krankheit, sein. - Die Kinder müssen aus den untersten Schichten Indiens stammen, den Scheduled Castes und Scheduled Tribes (früher unter dem Namen "Unberührbare" bekannt), und in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen. - In besonderen Fällen nehmen wir auch Kinder mit einem physischen Handicap auf. 
  • Die Kinder müssen zwischen 6 und 16, im Schulalter, sein. - Die Mädchen und Jungen müssen die Möglichkeit haben, bei ihren verwandten Familien unterzukommen. - Sie dürfen bis zum Ende der Schulzeit (16 Jahre) nicht heiraten oder verheiratet werden.

Patenschaft übernehmen

Die Patenschaft kann persönlich oder unpersönlich gestaltet werden. Bei der unpersönlichen Patenschaft hat der Pate keinen Kontakt zum Kind. Bei der persönlichen Form wird das Patenkind persönlich ausgewählt, wobei der Pate regelmäßig über dessen Entwicklung informiert wird. Er kann...: - auf Wunsch sein Patenkind aussuchen und ihm schreiben. Die Korrespondenz erfolgt, wenn möglich, auf Englisch oder Deutsch. GandhiCare organisiert die Übersetzungen aus dem Telegu wird bei einem Brief des Kindes an den Paten von der Organisation aus dem Telegu ins Englische übersetzt. - sein Patenkind besuchen. GeandhiCare organisiert jedes Jahr eine Reise nach Indien, bei der die Möglichkeit besteht, das Patenkind zu besuchen. Das Einladen des Patenkindes nach Europa ist dagegen nicht erwünscht, der Kulturschock wäre zu gross. Besteht der Kontakt nach dem 18. Geburtstag, so spricht auch nichts dagegen. Die Patenschaft kann jährlich und ohne Voranmeldung gekündigt werden.


Fluss der Hilfsgelder
  • Je nach Alter erhält das Kind zwischen 150 und 450 CHF/EUR pro Jahr. (Die Höhe der Unterstützung seitens des Paten wird allerdings nicht automatisch angepasst. Jede Änderung muss von ihm ausgelöst werden.) In diesem Betrag ist auch die Verpflegung des Kindes enthalten. 
  • Der Pate kann seinen Beitrag unabhängig vom Kind bzw. Kindern selbst selber festlegen. Kündigt ein Pate, so wird das Kind von der Organisation weiterhin unterstützt und erhält vielleicht einen neuen Paten. 
  • Unternehmen und Stiftungen können Patenschaften für 25 oder 50 Kinder übernehmen, wobei sich die finanzielle Hilfe dann auf 7'000 bis 15'000 CHF/EUR beläuft. 
  • Die Patenschaft kann jährlich und ohne Frist gekündigt werden.

Kriterien zur Aufnahme ins Programm
  • In der Regel handelt es sich bei den Kindern um Waisen oder Halbwaisen. Bei Letzteren muss der verbleibende Elternteil über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen oder nachweislich arbeitsunfähig, so zum Beispiel durch Krankheit, sein.
  • Die Kinder müssen aus den untersten Schichten Indiens stammen, den Scheduled Castes und Scheduled Tribes (früher unter dem Namen "Unberührbare" bekannt), und in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen.
  • In besonderen Fällen nehmen wir auch Kinder mit einem physischen Handicap auf.
  • Die Kinder müssen zwischen 6 und 16. im Schulalter, sein. 
  • Die Mädchen und Jungen müssen die Möglichkeit haben, bei ihren verwandten Familien unterzukommen.
  • Sie dürfen bis zum Ende der Schulzeit (16 Jahre) nicht heiraten oder verheiratet werden.

GandhiCare ist das fruchtbare und positive Ergebnis einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz und setzt sich aus dem Gandhi-Club Deutschland e.V. (gegründet 2006) und der Stiftung Gandhi Hilfswerk Schweiz (gegründet 2008) zusammen.

Beide Organisationen haben identische Ziele und Visionen. Sie wechseln sich bei einzelnen Projekten in der Führungsverantwortung ab.

 

Stiftung GandhiCare Hilfswerk Schweiz

8048 Zürich
Credit Suisse, 8070 Zürich
Clearing. 4835
Kto. 1645614-21
IBAN. CH30 0483 5164 5614 2100 0
BIC. CRESCHZZ80A

 

Gandhi-Club Deutschland e.V.
79848 Bonndorf
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen
BLZ. 68051207
Kto. 276444
IBAN. DE26 6805 1207 0000 2764 44
BIC. SOLADES1BND

IMPRESSUM | DRUCKEN