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Patenschaft
Hintergrund

Elternlose Kinder haben in Indien kaum eine Chance auf eine gesicherte Existenz. Die Mädchen leben in der Regel bei Verwandten, bis sie im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren an andere Familien abgegeben werden. Meistens herrscht auch hier große Armut, und so muss das Kind für seinen Lebensunterhalt hart arbeiten. An den Besuch einer Schule ist nicht zu denken, es bleibt Analphabetin und damit von aktivem Mitwirken in einer Dorfgemeinschaft oder sozialen Aufstieg ausgeschlossen. Die Heirat mit einem Mann ist der einzige Weg, den eine junge Frau gehen kann und oftmals gehen muss. Die Situation bei den Knaben erweist sich als ebenso bedrückend. Sterben die Eltern, müssen sie oft nicht einmal zehnjährig den Familienclan verlassen. Sie landen als Bettler auf der Straße oder verdingen sich als billige Arbeitssklaven. Mit dem Programm Patenschaft kümmert sich GandhiCare um diese Kinder. Es werden der Schulbesuch und die Verpflegung bezahlt, allerdings müssen klare Regeln und Kriterien eingehalten werden.


Verwirklichung | Realisation

 

Festhalten des Status quo

 

Die Kinder werden besucht und zusammen mit dem vielleicht noch lebenden Elternteil, der Tante oder dem Onkel im Dorf befragt und auch fotografiert. Die Fragen sollen die Lebenssituation des Kindes beleuchten und setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:


- Alter
- Gesundheitszustand (Besuch in einem Health Center)
- Religion (zwecks Eingliederung in eine passende Schulklasse)
- Grund des Todes der Eltern (Vater/Mutter) und Zeitpunkt
- Arbeit des Elternteils oder des Fürsorgers
- Geschwister und deren Tätigkeit

 

 

Erweist sich das Kind als bedürftig, geht GandhiCare wie folgt vor:

 

- Je nach Alter (Schulklasse) erhält das Kind 150 bis 450 CHF bzw. 100 bis 300 EUR pro Jahr. Dieser Betrag reicht auch für LebensmittelNahrungsmittel. 

 

- Das Geld wird auf die nächstliegende Poststelle einbezahlt und kann von dem Kind nur persönlich, mit Fotoausweis, in monatlichen Teilbeträgen abgeholt werden. Dieses Vorgehen garantiert, dass das Geld beim Kind auch tatsächlich ankommt.

 

- Das Kind ist verpflichtet, die Schule zu besuchen. Unterbricht es die Schule aus irgendeinem Grund ausser vorübergehender Krankheit - wird die Unterstützung eingestellt. Damit soll verhindert werdn, dass das Kind als Geldquelle missbraucht und der eigentliche Sinn der Hilfe konterkariert wird. Als Unterbrechung gilt auch die Versetzung eines Mädchens in eine Familie zwecks späterer Heirat, wie auch eine Verheiratung. (Nach wie vor ist eine Heirat staatlich unter 18 Jahren nicht gestattet, aber trotzdem ist dies auf dem Land noch üblich.)

 

- Das Kind wird zweimal im Jahr von einem GandhiCare-Mitarbeitern besucht, sein Gesundheitszustand geprüft und Beleg über seine Schulbesuche verlangt. 

 

 


Kriterien zur Aufnahme ins Programm

-  In der Regel handelt es sich bei den Kindern um Waisen oder Halbwaisen. Bei  Letzteren muss der verbleibende Elternteil über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen oder nachweislich arbeitsunfähig, so zum Beispiel durch Krankheit, sein.

 

- Die Kinder müssen aus den untersten Schichten Indiens stammen, den Scheduled Castes und Scheduled Tribes (früher unter dem Namen "Unberührbare" bekannt), und in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen.

 

- In besonderen Fällen nehmen wir auch Kinder mit einem physischen Handicap auf. 

 

- Die Kinder müssen zwischen 6 und 16, im Schulalter, sein. 

 

- Die Mädchen und Jungen müssen die Möglichkeit haben, bei ihren verwandten Familien unterzukommen.

 

- Sie dürfen bis zum Ende der Schulzeit (16 Jahre) nicht heiraten oder verheiratet werden.


Patenschaft übernehmen

Die Patenschaft kann persönlich oder unpersönlich gestaltet werden. Bei der unpersönlichen Patenschaft hat der Pate keinen Kontakt zum Kind. Bei der persönlichen Form wird das Patenkind persönlich ausgewählt, wobei der Pate regelmäßig über dessen Entwicklung informiert wird. Er kann...:

 

- auf Wunsch sein Patenkind aussuchen und ihm schreiben. Die Korrespondenz erfolgt, wenn möglich, auf Englisch oder Deutsch. GandhiCare organisiert die Übersetzungen aus dem Telegu wird bei einem Brief des Kindes an den Paten von der Organisation aus dem Telegu ins Englische übersetzt.

 

- sein Patenkind besuchen. GeandhiCare organisiert jedes Jahr eine Reise nach Indien, bei der die Möglichkeit besteht, das Patenkind zu besuchen. Das Einladen des Patenkindes nach Europa ist dagegen nicht erwünscht, der Kulturschock wäre zu gross. Besteht der Kontakt nach dem 18. Geburtstag, so spricht auch nichts dagegen. 

 

Die Patenschaft kann jährlich und ohne Voranmeldung gekündigt werden.


Fluss der Hilfsgelder

-  Je nach Alter erhält das Kind zwischen 150 und 450 CHF bzw. 100 und 300 EUR pro Jahr. (Die Höhe der Unterstützung seitens des Paten wird allerdings nicht automatisch angepasst. Jede Änderung muss von ihm ausgelöst werden.) In diesem Betrag ist auch die Verpflegung des Kindes enthalten.

 

-  Der Pate kann seinen Beitrag unabhängig vom Kind bzw. Kindern selbst selber festlegen. Kündigt ein Pate, so wird das Kind von der Organisation weiterhin unterstützt und erhält vielleicht einen neuen Paten.

 

-  Unternehmen und Stiftungen können Patenschaften für 25 oder 50 Kinder übernehmen, wobei sich die finanzielle Hilfe dann auf 7'000 bis 15'000 CHF bzw. 5'000 bis 10'000 EUR beläuft.

 

-  Die Patenschaft kann jährlich und ohne Frist gekündigt werden.

GandhiCare ist das positive/ fruchtbare Ergebnis einer grenzübergreifende Kollabo- ration zwischen Deutschland und der Schweiz und setzt sich aus Gandhi-Club Deutschland e.V. (gegründet am 16. Oktober 2006) und der Stiftung Gandhi Hilfswerk Schweiz (gegründet am 18. März 2008) zusammen. Beide Organisationen haben identische Ziele und wech- seln sich bei der Führungs- verantwortung für einzelne Projekte ab.

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